Das ist seit 2024 legal in Deutschland.
Das KCanG (Konsumcannabisgesetz) ist seit 1. April 2024 in Kraft. Deutschland ist nicht die Niederlande – aber der Schritt ist historisch.
• Besitz bis 25g in der Öffentlichkeit
• Besitz bis 50g zuhause
• 3 Pflanzen Eigenanbau für Volljährige
• Cannabis Anbauvereinigungen (Social Clubs, CSC)
- Konsum legal: In der Öffentlichkeit außerhalb von Schutzzonen (500m), ab 18 Jahren.
- Eigenanbau: Genau 3 Pflanzen für Privatpersonen, nicht für Minderjährige einsehbar.
- CSC Mitgliedschaft: In einem zugelassenen Cannabis Social Club Mitglied werden, Cannabis erhalten.
Eigenanbau: Die 3-Pflanzen-Regel zuhause.
3 Pflanzen klingt wenig – aber bei richtiger Kultivierung ist das 150-400g pro Jahr. Mehr als genug für den Eigenbedarf.
Der Eigenanbau ist geregelt in § 9 KCanG. 3 weibliche Pflanzen pro Person. Kein Gramm-Limit für die Ernte aus dem Eigenanbau – nur der Besitz im Haushalt ist auf 50g limitiert.
- Zuhause: 3 lebende Pflanzen gleichzeitig. Samen besitzen ist legal (keine lebende Pflanze).
- Sichtschutz-Pflicht: Nicht einsehbar für Minderjährige – Garten, Balkon oder Indoor. Kein öffentlicher Anbau.
- Kein Verkauf: Die Ernte darf nicht verkauft, getauscht oder weitergegeben werden.
Besitz: Mengen, Grenzen, Realität 2026.
Die Besitz-Limits klingen einfach. Die Realität ist nuancierter – besonders beim Transport und in der Öffentlichkeit.
Deutschland unterscheidet zwischen öffentlichem und privatem Raum bei den Besitz-Mengen. Und "gering" ist im Gesetz definiert – nicht nach Gefühl.
- Öffentlich: Bis 25g legal. Beim Überschreiten: Ordnungswidrig oder strafrechtlich je nach Menge und Kontext.
- Zuhause: Bis 50g legal. Eigen-Ernte darüber hinaus solange klar als Eigenbedarf erkennbar (Dokumentation empfohlen).
- Im Auto: Beim Fahren: 0ng/ml THC Grenze (Null-Toleranz). Als Fahrer: Nach Konsum mindestens 24h warten. Mitführen von 25g als Beifahrer: legal.
Social Clubs (CSC): Die neue Gemeinschaft.
Cannabis Anbauvereinigungen sind das Herzstück des deutschen Weges. Kein Kaufen im Laden – aber gemeinsam anbauen und verteilen.
Bis zu 500 Mitglieder pro CSC. Maximal 50g pro Monat für Mitglieder über 21 (25g für 18-21 Jährige). Registrierungspflicht der Clubs.
- Mitgliedschaft: Volljährig + Hauptwohnsitz in Deutschland. Nur ein Club gleichzeitig. Ausweis beim Erhalt notwendig.
- Monatliche Limits: bis 21 Jahre: max 25g/Monat. Ab 21: max 50g/Monat. Produzierte Sorten: maximal 10% THC für unter 21-Jährige.
- Wo finden: DHV-CSC-Finder, lokale Gruppen, Cannabis-Community-Forums. Seriöse Clubs kommunizieren offen und transparent.
Was nach wie vor verboten ist – und die Strafen.
Legalisierung ist nicht Freifahrtschein. Der Handel, die Abgabe an Minderjährige und das Fahren unter Einfluss bleiben hart sanktioniert.
• Verkauf/Handel außerhalb von CSC
• Abgabe an Minderjährige
• Fahren unter THC-Einfluss
• Anbau in Schutzzonen (500m um Schulen etc.)
• Mehr als 3 Pflanzen
- Abgabe an Minderjährige: Straftat. Bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe. Keine Toleranz.
- Fahren unter THC: Ab 1 ng/ml THC im Blut: Bußgeld, Punkte in Flensburg, MPU möglich. Fahrverbot.
- Illegaler Handel: Verkauf = Handel mit BtM. Strafen von 1-5 Jahren, bei gewerbsmäßig bis 15 Jahren.