MedCanG 2026: Cannabis-Telemedizin wird verboten
Wer bisher Cannabis-Medizin per Video-Konsultation verschrieben bekam, steht vor dem Ende dieser Option.
Das Bundeskabinett hat am 8. Oktober 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) beschlossen. Der Kern: Telemedizinische Erstverordnungen für medizinisches Cannabis sollen verboten werden. Erstrezepte nur noch nach persönlichem Arztbesuch in der Praxis. Folgerezepte nur dann, wenn der Arzt den Patienten innerhalb der letzten vier Quartale persönlich untersucht hat. Video-Konsultationen: gestrichen.
Wer das vorantreibt – und warum.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat nach ihrem Amtsantritt klargemacht, dass sie die Cannabis-Teillegalisierung ihres Vorgängers Karl Lauterbach ablehnt. Das MedCanG-Update ist ihr erstes konkretes gesetzgeberisches Instrument dagegen. Der Vorwurf, den sie und die Union aufgebaut haben: Die Telemedizin-Plattformen für Cannabis – Flowerpot, Algea Care und ähnliche – hätten zu einer unkontrollierten Verschreibungspraxis geführt. Zu viele Patienten, zu leicht erreichbar, zu wenig medizinische Substanz dahinter.
Das ist eine politische Erzählung, keine medizinische Diagnose. Denn was diese Plattformen tatsächlich getan haben: Sie haben Patienten mit chronischen Schmerzen, Schlafstörungen und Angsterkrankungen eine legale Alternative zu Schwarzmarktprodukten gegeben, die sie vorher schon konsumierten.
Was das für Patienten konkret bedeutet.
Wer aktuell Cannabis-Medizin über eine Telemedizin-Plattform bezieht und sein Erstrezept nie durch einen persönlichen Besuch gesichert hat, muss auf konventionelle Arztpraxen wechseln. Das klingt machbar – ist es aber für viele nicht. Patienten in ländlichen Gebieten ohne Cannabis-erfahrene Hausärzte, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen, Berufstätige ohne Urlaubstage für Arztbesuche: Diese Gruppe verliert den Zugang.
Das Versandverbot – ebenfalls Teil des Entwurfs – kommt dazu: Cannabis-Medizin kann nicht mehr per Post geliefert werden. Wer kein Auto hat und keine Apotheke in der Nähe, steht vor einer weiteren Hürde.
Der Stand im Bundestag – und die Risse in der Union.
Interessant: Nach der Anhörung am 14. Januar 2026 zeigte sich, dass nicht nur SPD und Grüne den Entwurf ablehnen, sondern auch Teile der CDU/CSU-Fraktion intern Bedenken angemeldet haben. Die Frage, ob das Gesetz im aktuellen Entwurf durchdacht ist, wird auch aus der Regierungskoalition gestellt. Das deutet darauf hin, dass der Entwurf noch Änderungen erleben könnte, bevor er verabschiedet wird. Der früheste mögliche Zeitpunkt: Mitte bis Herbst 2026.
Was stattdessen passieren müsste.
Wenn das Ziel ist, schlechte telemedizinische Praxis zu unterbinden – Ärzte die ohne echte Diagnose pauschal verschreiben – dann wäre eine Qualitätssicherung für Telemedizin-Plattformen der richtige Weg. Strengere Kriterien, Mindest-Anamnese, Dokumentationspflicht. Nicht: ein Komplettverbot das Patienten mit echtem Bedarf bestraft.
Die Vergleiche mit Spanien und dem Rest Europas sind hier ernüchternd. Deutschland hat mit dem KCanG einen mutigen Schritt gemacht. Mit dem MedCanG-Update geht die neue Regierung in die entgegengesetzte Richtung – und nennt das Gesundheitsschutz.
Wie die politische Entwicklung auf Bundesebene weitergeht, verfolgt BesserNews im Überblick zur deutschen Innenpolitik.