Achtung: Cannabis-Rezept per Video wird verboten
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Für tausende Cannabis-Patienten in Deutschland kommen einschneidende Änderungen. Die Novellierung des Medizinal-Cannabisgesetzes (MedCanG) – vom Kabinett bereits im Oktober 2025 beschlossen, Abstimmung im Frühjahr 2026 – trifft besonders jene, die ihr Rezept bisher bequem per Videosprechstunde bekommen haben.
Was konkret kommt: Die drei Kernänderungen
1. Erstverschreibung nur noch in Präsenz
Cannabis darf künftig nur noch nach persönlichem Arzt-Patienten-Kontakt erstmals verschrieben werden. Reine Videosprechstunden reichen zur Erstverschreibung nicht mehr aus. Wer zum ersten Mal ein Cannabis-Rezept benötigt, muss körperlich zum Arzt.
2. Folgeverschreibungen: 1x pro Jahr persönlich
Für Bestandspatienten gibt es eine Übergangsregel: Folgeverschreibungen können weiterhin telemedizinisch erfolgen – aber innerhalb von vier Quartalen muss mindestens einmal ein Vor-Ort-Kontakt stattfinden. Danach sind drei weitere Quartale Telemedizin möglich. Konkret: Einmal im Jahr zum Arzt, der Rest per Video.
3. Versandverbot für Medizinalcannabis
Neu und besonders einschneidend: Der Versand von Medizinalcannabis wird verboten. Die Begründung: Aufklärungs- und Beratungspflichten erfordern persönlichen Apothekenkontakt. Ausnahme: der Botendienst der Apotheken bleibt erlaubt.
Wer ist betroffen?
Besonders hart trifft es Patienten in ländlichen Regionen – und die Telemedizin-Plattformen selbst. Dienste wie Algea Care, Sanity Group oder Zärtliche Pflege, die ihr Geschäftsmodell auf rein digitale Verschreibungen aufgebaut haben, müssen ihr Angebot grundlegend umstrukturieren.
Für Langzeit-Patienten mit stabilem Therapieverlauf ändert sich im Alltag nur moderat: Einmal im Jahr persönlich erscheinen ist für die meisten machbar.
Was jetzt zu tun ist
Wer aktuell per Telemedizin behandelt wird, sollte den Status seiner Dokumentation klären und frühzeitig einen Präsenztermin einplanen. Wartezeiten bei Cannabis-erfahrenen Ärzten betragen teils 4–8 Wochen. Wer jetzt bucht, ist sicher auf der richtigen Seite – wenn das Gesetz in Kraft tritt.