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Politik & Recht

Grüner Daumen, rotes Tuch: Streeck will Cannabis-Regeln verschärfen

Karikatur zeigt Hendrik Streeck, der entsetzt auf drei riesige Cannabispflanzen blickt, die von Bauarbeitern gestützt werden, mit der Sprechblase 'Viel zu viel für den Eigenbedarf!!!'

Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), hat eine Verschärfung des Cannabisgesetzes gefordert. Im Zentrum seiner Kritik steht die Regelung zum Eigenanbau: Drei Pflanzen seien zu viel, da findige Gärtner daraus bis zu ein Kilogramm Cannabis ernten könnten. Diese Aussage befeuert die politische Debatte aufs Neue und stellt die aktuelle Gesetzgebung auf den Prüfstand.

Das Wichtigste in Kürze

  • Streecks Kernkritik: Der erlaubte Anbau von drei Cannabispflanzen sei zu großzügig, da erfahrene Gärtner damit enorme Mengen ernten könnten, die weit über den Eigenbedarf hinausgehen. Quelle
  • Das Originalzitat: Gegenüber der „Rheinischen Post“ sagte Streeck: „Damit kann ein kundiger Besitzer mit grünem Daumen etwa ein Kilo Cannabis ernten. Viel zu viel für den Eigenbedarf“.
  • Weitere Forderungen: Streeck kritisiert den Missbrauch von Medizinalcannabis und will die Verschreibung von Cannabisblüten beenden (DAZ). Außerdem spricht er sich gegen kindergerichtete Vapes mit Süßigkeiten‑Aromen aus (ZDFheute).
  • Verweis auf Evaluation: Der Drogenbeauftragte verweist auf die laufende wissenschaftliche Auswertung des Gesetzes, deren erste Ergebnisse im Herbst erwartet werden (Mehr zum 1. Oktober).
  • Politische Brisanz: Die Äußerungen signalisieren, dass die Union nach der nächsten Bundestagswahl auf eine deutliche Verschärfung oder gar eine Rückabwicklung des Gesetzes drängen könnte.

Die Kilo-Ernte: Realität oder politische Zuspitzung?

Die von Streeck in den Raum gestellte Erntemenge von einem Kilogramm aus drei Pflanzen ist unter Anbau-Experten höchst umstritten. Während es theoretisch möglich sein mag, unter optimalen Laborbedingungen mit spezieller Genetik, monatelanger Wachstumszeit und erheblichem technischen Aufwand solche Erträge zu erzielen, ist dies für den durchschnittlichen Heimgärtner utopisch. Die Aussage ignoriert zudem die gesetzliche Besitzobergrenze von 50 Gramm getrocknetem Cannabis pro Person im privaten Raum. Eine Ernte, die diese Menge überschreitet, müsste ohnehin vernichtet werden, um legal zu bleiben.

"Damit kann ein kundiger Besitzer mit grünem Daumen etwa ein Kilo Cannabis ernten. Viel zu viel für den Eigenbedarf."

Kritiker werfen Streeck vor, mit einem extremen und realitätsfernen Beispiel bewusst Ängste zu schüren, um die öffentliche Meinung gegen die aktuelle Regelung zu mobilisieren. Die Drei-Pflanzen-Regel gilt als Fundament des Gesetzes, um Konsumenten eine legale Alternative zum Schwarzmarkt zu bieten und somit dessen Austrocknung zu fördern (vgl. BMG‑FAQ).

Karikatur, in der Hendrik Streeck im Arztkittel auf einen Cannabis-Patienten zeigt und sagt 'Cannabis wird nicht medizinisch genutzt!', während im Hintergrund eine exzessive Alkohol-Party stattfindet.

Zweites Standbein der Kritik: Missbrauch von Medizinalcannabis

Neben dem Eigenanbau ist Streeck der stark gestiegene Verbrauch von medizinischem Cannabis ein Dorn im Auge. Seit der Vereinfachung der Verschreibung habe sich der Verbrauch verdreifacht. Er sieht darin einen klaren Missbrauch, bei dem das Medizinalcannabis-System als legaler Weg zum Freizeitkonsum genutzt wird. Deshalb fordert der Drogenbeauftragte, die Verschreibung von Cannabisblüten komplett zu beenden.

Patientenorganisationen und Cannabis-Verbände widersprechen vehement. Sie argumentieren, dass der Anstieg lediglich zeige, wie hoch der tatsächliche medizinische Bedarf war, der zuvor durch bürokratische Hürden unterdrückt wurde. Ein Verbot von Blüten würde viele Schmerzpatienten ihrer wirksamsten Therapie berauben und sie zurück in die Illegalität oder zu nebenwirkungsreichen Alternativen wie Opioiden zwingen.

Ein politischer Vorstoß mit Blick auf die Zukunft

Streecks Vorstoß kommt nicht von ungefähr. Als CDU-Politiker vertritt er die Parteilinie, die der Cannabis-Legalisierung von Anfang an kritisch gegenüberstand. Seine Forderungen können als Vorbereitung für die anstehende Evaluation des Cannabisgesetzes verstanden werden, deren erste Ergebnisse für den 1. Oktober 2025 erwartet werden. Die Union positioniert sich damit klar für eine restriktivere Drogenpolitik. Der Ausgang der Debatte wird maßgeblich davon abhängen, welche Daten die wissenschaftliche Begleitforschung liefern wird – insbesondere zur Entwicklung des Jugendschutzes und des Schwarzmarktes.