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Recht & Führerschein

Führerschein nach Cannabis: MPU, Neuerteilung & THC-Grenze

Führerschein nach Cannabis: MPU, Neuerteilung und THC-Grenze
Illustration: Führerschein nach Cannabis: MPU, Neuerteilung und THC-Grenze | BesserGrowen News

Zehntausende Deutsche haben in den Jahren vor der Legalisierung ihren Führerschein verloren – wegen Cannabis. Ein positiver THC-Drogentest, eine MPU mit schlechtem Ergebnis, eine Entziehung durch die Behörde. Viele haben seitdem keine Fahrerlaubnis mehr.

Seit dem KCanG hat sich die Rechtslage an mehreren Stellen geändert. Für die Rückgabe einer entzogenen Fahrerlaubnis zählt aber nicht nur ein einzelner THC-Wert: Entscheidend sind der konkrete Entziehungsgrund, die Akte und die aktuelle Einschätzung der Fahrerlaubnisbehörde.

Was § 13a FeV tatsächlich regelt

§ 13a FeV beschreibt, wann die Behörde bei einer Cannabisproblematik ein ärztliches Gutachten oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten anordnen kann. Eine pauschale Rückgabe ohne MPU folgt daraus nicht. Eine MPU kann insbesondere bei Anzeichen von Missbrauch, wiederholten Zuwiderhandlungen unter Cannabiseinfluss oder einer früheren Entziehung aus diesen Gründen angeordnet werden.

Der THC-Grenzwert: 3,5 ng/ml

§ 24a Absatz 1a StVG nennt 3,5 ng/ml THC im Blutserum als Schwelle für eine Ordnungswidrigkeit beim Führen eines Kraftfahrzeugs. Das ist eine Regel für den Verkehrsverstoß. Der Wert ist keine allgemeine Aussage über die Fahreignung und führt nicht automatisch zur Rückgabe einer bereits entzogenen Fahrerlaubnis.

Für ältere Fälle kann der damalige Messwert trotzdem relevant sein. Ob daraus ein verwertbares Argument entsteht, hängt vom damaligen Bescheid, dem Anlass der Entziehung und weiteren Eignungszweifeln ab. Eine nachträgliche Bewertung sollte deshalb nicht allein aus dem Zahlenwert abgeleitet werden.

Was Betroffene jetzt prüfen können

Wer wegen Cannabis die Fahrerlaubnis verloren hat, sollte zuerst den vollständigen Bescheid, die Gutachten und die zugrunde liegenden Labor- oder Ermittlungsunterlagen beschaffen. Danach lässt sich einordnen, ob es um einen einzelnen Verkehrsverstoß, wiederholte Verstöße, Missbrauch oder eine Abhängigkeit ging.

Für die Neuerteilung gelten grundsätzlich die Vorschriften für eine Ersterteilung. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde entscheidet im Einzelfall, welche Nachweise erforderlich sind. Ein Antrag ohne vorherige Aktenprüfung kann deshalb unnötige Kosten oder neue Fristen auslösen; bei einer Entziehung wegen Cannabis ist eine verkehrsrechtliche Beratung sinnvoll.

Kein Freifahrtschein

Die Änderung der Grenzwerte und die heutige Fassung des § 13a FeV sind keine automatische Amnestie. Wer damals unter Cannabiseinfluss gefahren ist, wiederholt auffällig war oder bei dem Missbrauch beziehungsweise Abhängigkeit im Raum steht, kann weiterhin eine Eignungsprüfung benötigen. Die seriöse Kurzantwort lautet daher: Eine Neuerteilung ist möglich, aber „ohne MPU“ lässt sich nicht pauschal versprechen.

Amtliche Quellen

Dennis Christopher – Chefredakteur bei BesserGrowen

Autor

Chefredakteur & Cannabis-Fachautor

Praktische Grow-Erfahrung kombiniert mit Expertise in Pflanzenbiologie, LED-Lichttechnik und deutscher Cannabis-Gesetzgebung (KCanG/MedCanG).