Cannabis-Regulierung in Deutschland: 4,5 Millionen Erwachsene konsumieren – erste Bilanz nach der Evaluation
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Die deutsche Cannabisregulierung befindet sich in einer Umsetzungsphase, während erste offizielle Erkenntnisse über den Konsum vorliegen. Eine erste umfassende Prüfung der gesetzlichen Auswirkungen wurde im Herbst 2025 eingeleitet. Parallel laufen staatliche Aufklärungsmaßnahmen.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
- Eine erste offizielle Bewertung der gesetzlichen Neuregelung und ihrer Folgen für den Schutz Minderjähriger wurde im Herbst 2025 eingeleitet [Bundesgesundheitsministerium].
- Laut einer Erhebung des Bundesgesundheitsministeriums aus dem Jahr 2021 haben in den vorangegangenen zwölf Monaten rund 4,5 Millionen Erwachsene in Deutschland Cannabis konsumiert [Bundesgesundheitsministerium].
- Für medizinische Zwecke verordnungsfähig ist Cannabis ab einem standardisierten THC-Mindestgehalt von 0,2 Prozent [Bundesgesundheitsministerium].
- Für Heranwachsende von 18 bis 21 Jahren gelten strengere Vorgaben: Sie dürfen in Anbauvereinigungen nur Cannabis mit höchstens 10 Prozent THC beziehen, maximal 30 Gramm monatlich [Bundesgesundheitsministerium].
- Im Straßenverkehr gilt seit August 2024 ein gesetzlicher Grenzwert von 3,5 Nanogramm THC pro Milliliter Blutserum [Bundesgesundheitsministerium].
Evaluation und Konsumverbreitung
Die Bundesregierung hat die Wirkungen des Cannabisgesetzes im Herbst 2025 einer ersten Prüfung unterzogen. Diese Untersuchung analysiert insbesondere, inwieweit der Schutz von Kindern und Jugendlichen im ersten Jahr nach Inkrafttreten gewährleistet wurde und wie sich das Konsumverhalten in diesen Gruppen entwickelt hat. Die Überprüfung steht vor dem Hintergrund bereits bekannter Konsummuster. Den offiziellen Daten zufolge gaben 10,7 Prozent der befragten Männer und 6,8 Prozent der Frauen an, im Erhebungszeitraum 2021 Cannabis genutzt zu haben.
Potenzial, Risiken und Prävention
Die auf dem Markt verfügbaren Substanzen weisen oft hohe Wirkstoffkonzentrationen auf. Nach Erkenntnissen von Strafverfolgungsbehörden liegt der durchschnittliche THC-Anteil in Cannabisblüten bei ungefähr 14 Prozent, bei Cannabisharz bei rund 20 Prozent. Solche hohen Gehalte stehen im Fokus gesundheitlicher Warnungen. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) informiert auf seiner Plattform über Studien, die auf ein erhöhtes Risiko für bestimmte Gesundheitsprobleme wie Schlaganfälle oder psychotische Erkrankungen bei Konsumierenden hinweisen [BIÖG Prävention]. Besonders für Jugendliche, deren Gehirnentwicklung noch nicht abgeschlossen ist, könne der Wirkstoff THC nachhaltige negative Auswirkungen auf kognitive Fähigkeiten haben.
Als Reaktion darauf hat das Bundesministerium für Gesundheit bereits im August 2023 eine gezielte Informationskampagne gestartet. Die Plattform „Infos-Cannabis.de“ richtet sich an Jugendliche, junge Erwachsene, Eltern und Fachkräfte und warnt vor gesundheitlichen und sozialen Risiken [BMG Cannabis-Info].
Regulatorische Maßnahmen in verschiedenen Bereichen
Neben der Aufklärung setzt der Gesetzgeber auf konkrete Regelungen. Im Verkehrsrecht gibt es neben dem Blutgrenzwert ein absolutes Konsumverbot für Fahranfänger in der Probezeit. Der gleichzeitige Konsum von Alkohol und Cannabis während der Fahrt ist ebenfalls untersagt. Im Arbeitsumfeld verbieten die geltenden Unfallverhütungsvorschriften grundsätzlich, sich durch den Gebrauch berauschender Mittel in einen Zustand zu versetzen, der eine Gefahr darstellt.
Stand der Evaluation
Die im Herbst 2025 eingeleitete Bewertung wird maßgeblich darüber entscheiden, ob die aktuellen gesetzlichen Vorgaben als ausreichend erachtet werden oder Anpassungen erforderlich sind. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, ob die Ziele des Gesetzes – insbesondere der Schutz junger Menschen und die Verdrängung des illegalen Marktes – erreicht werden konnten. Bis zum Vorliegen abschließender Ergebnisse bleibt die Balance zwischen reguliertem Zugang und wirksamer Prävention eine zentrale Herausforderung.