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Deutschland & Bayern

Nürnberg: Hauptbahnhof wird Cannabis-Verbotszone – Mitführverbot beschlossen

Symbolbild: Nürnberger Hauptbahnhof mit Cannabis-Verbotsschild – Darstellung der neuen Restriktionen in der Verbotszone.
Legal in Berlin, illegal in Nürnberg: Der Hauptbahnhof wird zur Cannabis-freien Zone.

Am 10. Dezember 2025 beschloss der Nürnberger Stadtrat eine Verordnung für den Hauptbahnhof: Neben einem Konsumverbot gilt dort künftig auch ein Mitführverbot für Cannabis. Stadt Nürnberg · Bahnblogstelle Das bedeutet, dass selbst die nach Cannabisgesetz (CanG) erlaubten 25 Gramm in dieser Zone zur Ordnungswidrigkeit werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder ab 500 Euro.

Die Kernpunkte im Überblick

  • Der Beschluss: Am 10. Dezember 2025 verabschiedete der Nürnberger Stadtrat eine Verordnung, die rund um den Hauptbahnhof sowohl den Konsum als auch das Mitführen von Cannabis verbietet – selbst wenn es sich um die nach CanG erlaubten 25 Gramm handelt.
  • Die Verbotszone: Betroffen sind der gesamte Bahnhofsplatz, die Bahnhofstraße, der ZOB, der Frauentorgraben, wichtige Plätze wie Nelson-Mandela-Platz und Südstadtpark sowie unterirdische Bereiche wie die Königstorpassage.
  • Bayerns Härte: Bayern vollzieht das Cannabisgesetz "so streng wie möglich". Für Verstöße gegen Konsumverbote in Fußgängerzonen oder nahe Schulen drohen bereits 500 Euro Bußgeld – diese Sätze dürften auch am Hauptbahnhof gelten.
  • Die Begründung: Die Stadt nennt die Eindämmung des Drogenhandels und die Stärkung des Sicherheitsgefühls als Gründe. Die Verbotszone deckt sich exakt mit der bestehenden Waffen- und Messerverbotszone.
  • Juristische Zweifel: Das Mitführverbot ist der extremste Eingriff und juristisch höchst angreifbar. Gerichte in Bayern haben bereits ähnliche pauschale Verbote (z.B. im Englischen Garten) wegen mangelnder Verhältnismäßigkeit gekippt.
  • Impact auf CSCs: Cannabis Social Clubs, die in Nürnberg legal Cannabis abgeben dürfen, werden massiv behindert. Mitglieder können ihr legal erworbenes Cannabis nicht sicher über den zentralen Verkehrsknotenpunkt transportieren.

Hintergrund: Bundesweite Legalisierung trifft auf bayerische Restriktionen

Deutschland hat die Cannabis-Teillegalisierung beschlossen. Bayern nutzt dabei seine rechtlichen Möglichkeiten, um die neuen Regeln restriktiv umzusetzen. Am 10. Dezember 2025 beschloss die Stadt Nürnberg eine Verordnung für den Hauptbahnhof: Neben einem Konsumverbot gilt dort künftig auch ein Mitführverbot für Cannabis.

Das Cannabisgesetz (CanG) erlaubt erwachsenen Personen, bis zu 25 Gramm getrocknetes Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich zu tragen. BMG FAQ In der Nürnberger Verbotszone wird dieser legale Besitz zur Ordnungswidrigkeit. Die Stadt Nürnberg, unter der Führung von Oberbürgermeister Marcus König (CSU), begründet den Schritt mit der Eindämmung des Drogenhandels und der Stärkung des Sicherheitsgefühls. Stadt Nürnberg

Diese Analyse beleuchtet, was der Beschluss für Cannabis-Nutzer in Nürnberg bedeutet, wo die genauen Grenzen der Verbotszone liegen und mit welchen Bußgeldern zu rechnen ist.

I. Der Beschluss: Nürnbergs Hauptbahnhof wird Cannabis-Verbotszone

A. Die Faktenlage: Was genau hat der Stadtrat beschlossen?

Die Entscheidung des Nürnberger Stadtrates vom 10. Dezember 2025 stellt eine tiefgreifende lokale Einschränkung des Cannabisgesetzes (CanG) dar. Der Beschluss markiert einen Höhepunkt in den Bemühungen der bayerischen Kommunen, die Teil-Legalisierung so streng wie möglich zu vollziehen.

Die neue Verordnung, die am 10. Dezember 2025 verabschiedet wurde, legt eine spezifische Cannabis-Verbotszone fest. Das Regelwerk wurde in enger Abstimmung zwischen der Stadtverwaltung, dem Polizeipräsidium Mittelfranken und der Bundespolizei erarbeitet. Stadt Nürnberg

Das zentrale Element ist die Einführung der doppelten Restriktion: Es wird nicht nur der Konsum von Cannabis untersagt, sondern explizit auch das Mitführen. Dies ist insofern brisant, als das CanG erwachsenen Personen erlaubt, 25 Gramm getrocknetes Cannabis legal mit sich zu führen. Die Stadt negiert dieses bundesweite Recht nun auf lokal begrenzten, aber hoch frequentierten öffentlichen Flächen.

Offiziell wird die Entscheidung damit begründet, dass man dem Handel mit Betäubungsmitteln Einhalt gebieten und gleichzeitig der Polizei mehr Handlungsspielraum eröffnen wolle. Der Hauptbahnhof in Nürnberg wird täglich von rund 130.000 Menschen frequentiert, Stadt Nürnberg was die Erwartungen an Ordnung und Sicherheit besonders hochhalte.

B. Die Strategie: Sicherheit und Gefahrenabwehr

Die Stadt Nürnberg verankert die neue Verordnung in ihrer "umfassenden Sicherheitsstrategie" für den öffentlichen Raum. Bei näherer Betrachtung der Kriminalitätsdaten zeigt sich, dass die Verknüpfung von Cannabis mit den allgemeinen Sicherheitsproblemen am Hauptbahnhof ein bewusster politischer Akt ist.

Der Nürnberger Hauptbahnhof gilt laut älteren, aber relevanten Statistiken (2022) als einer der Bahnhöfe, an denen die Bundespolizei vermehrt Delikte wie Sexualstraftaten, Gewaltverbrechen und Eigentumsdelikte erfasste, obwohl er nicht zu den am stärksten frequentierten Bahnhöfen Deutschlands zählt. Bayerische Staatszeitung Die Bundespolizei führt in der Region bereits verstärkt Kontrollen gegen Gewaltkriminalität durch. Franken Fernsehen

Durch die Verknüpfung von Cannabis-Verbot und der Bekämpfung von Gewaltkriminalität wird Cannabis symbolisch als eine Quelle der Unsicherheit dargestellt.

Die Analyse der Maßnahmen zeigt, dass die Stadt ihre lokalen Befugnisse zur Gefahrenabwehr gezielt nutzt, um das neue Gesetz zu umgehen. Die Stadt hat die Cannabis-Verbotszone nahezu identisch mit der bereits bestehenden, dauerhaften Waffen- und Messerverbotszone eingerichtet. Waffen­verbotszone Nürnberg · Cannabis­verbotszone Ein Verbot von Waffen und Messern dient unmittelbar der Reduzierung von Gewalt.

Die Deckungsgleichheit der Zonen bewirkt eine institutionelle Stigmatisierung, indem das Mitführen von Cannabis in die gleiche Kategorie wie das Tragen gefährlicher Gegenstände gerückt wird. Dieser rhetorische und operative Schachzug dient dazu, die restriktiven Maßnahmen zu legitimieren, indem der legale Cannabis-Konsument mit der Gewaltproblematik und dem illegalen Drogenhandel assoziiert wird. Die Folge ist die Kriminalisierung des legalen Besitzes im Sinne der Gefahrenabwehr, anstatt eine reine Fokussierung auf den illegalen Handel zu legen.

II. Der Geltungsbereich: Die Grenzen der Verbotszone

Die Verbotszone in Nürnberg ist weitreichend und umfasst alle wesentlichen öffentlichen Knotenpunkte um den Hauptbahnhof. Die präzise Kenntnis der Grenzen ist essenziell, um Bußgelder zu vermeiden.

A. Der Geltungsbereich im Detail

Die Verordnung definiert den Geltungsbereich sehr detailliert und schließt nicht nur die oberirdischen, sondern auch die unterirdischen Flächen ein. Die offizielle Grenze ergibt sich aus der Karte des Ordnungsamts, wobei die Innenkante der Begrenzungslinie maßgebend ist.

Zu den wichtigsten Bereichen, in denen das Konsum- und Mitführverbot gilt, gehören:

  • Der gesamte Bahnhofsplatz und die Bahnhofstraße
  • Der Zentrale Omnibusbahnhof (ZOB)
  • Der Frauentorgraben zwischen Sterntor und Königstor
  • Wichtige Plätze wie der Nelson-Mandela-Platz, der Südstadtpark und der Celtisplatz
  • Unterirdische Bereiche, insbesondere die öffentlichen Wegeflächen im ersten Untergeschoss der Königstorpassage

Besondere Aufmerksamkeit erfordert, dass auch die Zugänge zu den oberirdischen Flächen – darunter Treppen, Rampen und erhöhte Flächen vor den Eingangstüren des Bahnhofsgebäudes – inbegriffen sind. Nur die Treppenanlagen, die von der Königstorpassage zur Mittelhalle des Bahnhofsgebäudes führen, sind explizit ausgenommen.

Cannabis-Nutzer, die diese Gebiete durchqueren müssen, sollten digitale Hilfsmittel wie Bubatzkarten-Apps nutzen, welche die Verbotszonen visualisieren, um nicht versehentlich gegen die lokale Verordnung zu verstoßen.

B. Die Zonen-Überlappung: Cannabis im Waffenverbots-Modus

Wie erwähnt, hat die Stadt die Cannabis-Verbotszone exakt auf den Geltungsbereich der bereits dauerhaft eingerichteten Waffen- und Messerverbotszone gelegt.

Diese logistische Gleichsetzung hat weitreichende Konsequenzen. Sie signalisiert, dass die Stadtverwaltung und die Sicherheitsbehörden den legalen Besitz von Cannabis nicht als bloße Entkriminalisierung, sondern als fortbestehendes Sicherheitsrisiko interpretieren. Die Verknüpfung mit einem Bereich, der primär zur Abwehr von Gewalt und dem Schutz vor gefährlichen Gegenständen dient, festigt das negative Narrativ über Cannabis-Konsumenten.

Diese bewusste institutionelle Verknüpfung zielt darauf ab, das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu stärken, indem Cannabisnutzer polizeilich verstärkt kontrolliert werden können, selbst wenn sie nur eine erlaubte Menge bei sich tragen. Damit wird die Gruppe der Konsumenten pauschal in die Nähe von Kriminalität gerückt.

III. Bußgelder und Sanktionen: Der bayerische Vollzug

Verstöße gegen die Nürnberger Verordnung werden in Bayern rigoros geahndet. Der Freistaat hat frühzeitig einen restriktiven Bußgeldkatalog erarbeitet, der bei Verstößen gegen das CanG und lokale Verbotszonen hohe Strafen vorsieht.

A. Rechtsgrundlage und bayerische Härte

Die bayerische Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) kündigte an, dass der Freistaat das Cannabisgesetz "so streng wie möglich vollziehen" werde. Bayern StMGP Die Grundlage für die Sanktionierung ist der vom bayerischen Gesundheitsministerium bekannt gegebene Bußgeldkatalog "Konsumcannabis" (BayMBl. Nr. 152). Bußgeldkatalog Bayern

Ordnungswidrigkeiten, die durch die lokale Nürnberger Verordnung definiert werden – also Konsum oder Mitführen in der Verbotszone – fallen unter diese Regelungen. Die Bußgelder sind bewusst hoch angesetzt, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Für das Kiffen in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr oder in Sichtweite von Schulen droht bereits ein standardisiertes Bußgeld von 500 Euro.

Es ist davon auszugehen, dass die Stadt diese drakonischen Sätze auch auf Verstöße gegen das Mitführverbot am Hauptbahnhof anwenden wird, da dies als schwerwiegender Verstoß gegen die lokale Gefahrenabwehrstrategie gilt.

Die Gefahr eines Bußgelds ist durch das Mitführverbot am Nürnberger Hauptbahnhof besonders hoch. Während man sich beim Konsumverbot durch Nichtrauchen schützen kann, ist der Besitz selbst in dieser Zone eine Ordnungswidrigkeit. Das ermöglicht den Kontrollorganen (Polizei und Ordnungsamt) eine einfache Handhabe und maximiert die Wahrscheinlichkeit einer Geldbuße.

B. Das finanzielle Risiko: Bußgelder für Verbotszonen-Verstöße in Bayern

Die rigide Vollzugsstrategie in Bayern kann als Versuch gesehen werden, die Kosten der strikten Durchsetzung der lokalen Verbote zu kompensieren. Die hohen Bußgelder generieren Einnahmen, die ansonsten für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Rahmen des CanG anfallen würden.

Verstoß (in Nürnberger Hbf-Zone) Rechtsgrundlage Erwarteter Bußgeldrahmen (Bayern) Konsequenz
Konsum von Cannabis in der Zone Lokale Nürnberger Verordnung / BayMBl. Nr. 152 Mindestens 500 Euro Hohe Geldstrafe
Mitführen von legalem Cannabis (bis 25g) in der Zone Lokale Nürnberger Verordnung (10.12.2025) Im OWiG-Rahmen hoch angesetzt Der Versuch der Stadt, legalen Besitz zu ahnden
Fahren unter Cannabis-Einfluss (generell) Straßenverkehrsrecht Ab 500 Euro (1. Mal) + 2 Punkte + 1 Monat Fahrverbot Weitreichende Konsequenzen für Mobilität

IV. Juristische Bewertung: Wie angreifbar ist das Mitführverbot?

Das Nürnberger Mitführverbot bewegt sich in einer juristischen Grauzone. Während Konsumverbote in Fußgängerzonen oder nahe Schulen als verhältnismäßig gelten können, ist das pauschale Verbot, legal erworbenes Cannabis zu transportieren, deutlich eingriffsintensiver.

A. Präzedenzfälle in Bayern

Bayerische Gerichte haben bereits ähnlich weitreichende Verbote gekippt. Ein prominentes Beispiel ist das zeitweise Cannabis-Konsumverbot im Englischen Garten in München, das vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof 2025 wegen mangelnder Verhältnismäßigkeit vorläufig ausgesetzt wurde. BayVGH Beschluss

Das Gericht argumentierte, dass ein pauschales Verbot ohne konkrete Gefährdungslage unverhältnismäßig in die Grundrechte eingreife. Das Mitführverbot in Nürnberg geht noch einen Schritt weiter, da es nicht nur den Konsum, sondern bereits den Besitz sanktioniert.

B. Die Argumente der Stadt

Die Stadt Nürnberg stützt sich auf ihre polizeirechtlichen Befugnisse zur Gefahrenabwehr. Der Hauptbahnhof wird als neuralgischer Punkt mit erhöhter Kriminalitätsbelastung dargestellt. Das Mitführverbot soll der Polizei ermöglichen, effektiver gegen den illegalen Drogenhandel vorzugehen.

Kritiker sehen darin eine unzulässige Vermischung: Legaler Besitz wird faktisch kriminalisiert, um illegalen Handel zu bekämpfen. Dies widerspreche dem Grundgedanken der Teillegalisierung.

V. Auswirkungen auf Cannabis Social Clubs

Für Cannabis Social Clubs (CSCs) in Nürnberg stellt das Mitführverbot eine erhebliche Hürde dar. CSC Nürnberg Mitglieder, die legal Cannabis bei ihrem CSC erworben haben, dürfen dieses nicht über den zentralen Verkehrsknotenpunkt der Stadt transportieren.

Dies betrifft insbesondere Pendler und Menschen, die den Hauptbahnhof auf ihrem Weg nutzen müssen. Die praktische Konsequenz: Entweder große Umwege oder das Risiko eines Bußgeldes.

VI. Fazit: Symbolpolitik oder notwendige Maßnahme?

Die Nürnberger Verbotszone am Hauptbahnhof ist mehr als nur eine lokale Regelung. Sie zeigt, wie Kommunen in Bayern die Spielräume des Cannabisgesetzes nutzen, um die Legalisierung praktisch zu begrenzen.

Ob diese Maßnahmen tatsächlich die Sicherheit erhöhen oder primär symbolischen Charakter haben, wird sich in den kommenden Monaten zeigen. Klagen gegen das Mitführverbot sind wahrscheinlich und könnten grundsätzliche Fragen zur Reichweite lokaler Verbote klären.

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