Nürnberg: Cannabis-Verbot am Hauptbahnhof
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Was ist passiert?
Am 10. Dezember 2025 hat die Stadt Nürnberg eine neue Regel beschlossen. Rund um den Hauptbahnhof ist Cannabis jetzt verboten. Das gilt nicht nur fürs Rauchen. Auch das Mitführen ist verboten.
Das bedeutet: Wer Cannabis am Hauptbahnhof dabei hat, macht etwas Verbotenes. Auch wenn das Cannabis legal ist.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Stadtrat hat am 10. Dezember beschlossen: Am Hauptbahnhof ist Cannabis verboten.
- Verboten ist das Rauchen und auch das Mitführen von Cannabis.
- Die Verbotszone umfasst den ganzen Bahnhofsplatz und die Umgebung.
- Wer dagegen verstößt, muss ein Bußgeld zahlen. Das sind mindestens 500 Euro.
- Bayern setzt das Cannabis-Gesetz sehr streng um.
Warum macht Nürnberg das?
Die Stadt sagt: Der Hauptbahnhof ist ein wichtiger Ort. Dort sind jeden Tag sehr viele Menschen. Die Stadt will, dass sich alle sicher fühlen.
Die Stadt will auch den Drogenhandel bekämpfen. Deshalb das Verbot.
Wo genau gilt das Verbot?
Das Verbot gilt rund um den Hauptbahnhof. Das sind diese Orte:
- Der Bahnhofsplatz
- Die Bahnhofstraße
- Der Busbahnhof (ZOB)
- Mehrere Plätze in der Nähe
- Auch unterirdische Bereiche wie die Königstorpassage
Die Stadt hat eine Karte mit den genauen Grenzen. Wer sich nicht sicher ist, sollte die Verbotszone lieber meiden.
Was kostet ein Verstoß?
Wer gegen das Verbot verstößt, muss Strafe zahlen. Das nennt man Bußgeld.
In Bayern sind die Bußgelder hoch. Für Cannabis in Verbotszonen gibt es mindestens 500 Euro Strafe.
Ist das Verbot rechtens?
Das ist noch nicht klar. Das Cannabis-Gesetz erlaubt es, bis zu 25 Gramm Cannabis mitzuführen. Das gilt in ganz Deutschland.
Nürnberg verbietet das jetzt am Hauptbahnhof. Viele sagen: Das ist zu streng. Gerichte müssen das vielleicht prüfen.
In München gab es schon ähnliche Verbote. Ein Gericht hat sie gekippt. Das könnte auch in Nürnberg passieren.
Was bedeutet das für Cannabis-Nutzer?
Cannabis-Nutzer müssen aufpassen. Wer den Hauptbahnhof nutzen muss, darf kein Cannabis dabei haben. Auch nicht die erlaubten 25 Gramm.
Besonders schwierig ist das für Mitglieder von Cannabis Social Clubs. Die holen ihr Cannabis legal ab. Aber sie dürfen es nicht über den Bahnhof transportieren.
Wie geht es weiter?
Die Regelung gilt jetzt. Es wird wahrscheinlich Klagen geben. Dann entscheiden Gerichte, ob das Verbot bleiben darf.
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▸ Quellen & Archive (Wayback Machine)
Die folgenden Quellen wurden für diesen Artikel verwendet und zur Langzeitarchivierung an die Wayback Machine übermittelt:
- Stadt Nürnberg: Cannabisverbotszone
- BMG: FAQ Cannabisgesetz
- Stadt Nürnberg: Waffenverbotszone
- Bayern StMGP: Cannabis