Telemedizin-Verbot und Versandverbot: Bundesregierung will Cannabis-Zugang einschränken
Das Bundesgesundheitsministerium hat am 18. November 2025 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die telemedizinische Verschreibung von Cannabis weitgehend unterbinden soll. Gleichzeitig plant die Regierung ein Versandverbot für Cannabis-Medikamente. Der Entwurf soll am 21. November vom Bundesrat behandelt werden – doch in der SPD formiert sich Widerstand. BMG | Business of Cannabis
Die geplanten Maßnahmen im Überblick
- Telemedizin-Verbot für Erstverschreibungen: Cannabis darf nicht mehr online beim ersten Arzt-Kontakt verschrieben werden. Zwingend notwendig ist eine persönliche Konsultation in der Praxis.
- Jährliche Pflicht-Konsultation: Alle zwölf Monate muss ein persönlicher Arztbesuch erfolgen – auch bei stabiler Therapie. Folgeverschreibungen können danach wieder telemedizinisch erfolgen.
- Versandverbot: Cannabis-Medikamente dürfen nicht mehr per Post verschickt werden, sondern müssen in einer Apotheke abgeholt werden. Bundesrat
Was plant die Bundesregierung konkret?
Der Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums sieht drei zentrale Eingriffe vor:
1. Verbot telemedizinischer Erstverschreibungen
Patienten, die erstmals Cannabis verschrieben bekommen möchten, müssen künftig zwingend persönlich beim Arzt erscheinen. Eine Verschreibung per Videosprechstunde oder nach reiner Dokumentenprüfung ist nicht mehr zulässig. Diese Regelung betrifft insbesondere Plattformen wie Algea Care, Hempamed oder Sanity Group, die auf telemedizinische Konsultationen spezialisiert sind.
2. Jährliche persönliche Konsultationspflicht
Auch Bestandspatienten mit jahrelanger stabiler Therapie müssen künftig mindestens einmal pro Jahr persönlich beim Arzt erscheinen. Zwischen diesen Pflicht-Terminen können Folgeverschreibungen per Videosprechstunde erfolgen. Für Patienten in ländlichen Regionen oder mit eingeschränkter Mobilität bedeutet das zusätzliche Aufwände.
3. Versandverbot
Das geplante Versandverbot zwingt Patienten, ihre Cannabis-Medikamente persönlich in der Apotheke abzuholen. Der Versand per Post – derzeit bei vielen Online-Apotheken üblich – soll unterbunden werden. Diese Regelung betrifft vor allem Patienten, die in Regionen mit schwacher Apotheken-Dichte leben. Business of Cannabis
Gesetzgebungsverfahren: Der Zeitplan ist eng
Der Entwurf wurde am 18. November 2025 vom Kabinett beschlossen. Bereits am 21. November soll der Bundesrat darüber abstimmen. Sollte der Bundesrat grünes Licht geben, könnte das Gesetz bereits Anfang 2026 in Kraft treten.
Allerdings gibt es in der regierenden SPD erhebliche Bedenken. Mehrere Länder mit SPD-Beteiligung in den Landesregierungen haben angekündigt, sich bei der Bundesrats-Abstimmung zu enthalten oder dagegen zu stimmen. Der Ausgang ist deshalb offen. Bundesrat
Branche warnt vor Rollback
Die Cannabis-Branche reagiert mit scharfer Kritik. Mehrere Marktbeobachter sehen in den geplanten Maßnahmen einen Rückschritt in die Vor-2017-Ära.
Algea Care: „Ein Schlag gegen Patienten in ländlichen Regionen"
Die telemedizinische Plattform Algea Care bezeichnet die Pläne als „unverhältnismäßigen Eingriff in die Patientenversorgung". Besonders betroffen seien Patienten in ländlichen Regionen, die oft mehrere Stunden Anreise für einen Arztbesuch benötigen. Algea Care
Prohibition Partners: „Potenzielle Flucht nach Polen"
Die Marktforschungsfirma Prohibition Partners warnt vor einem „Pull-Effekt" in Richtung Polen. In Polen ist medizinisches Cannabis seit 2023 legal und wird über Online-Apotheken ausgeliefert – ohne persönliche Arzt-Besuche. Deutsche Patienten könnten künftig verstärkt polnische Anbieter nutzen. Prohibition Partners
KrautInvest: „Markt wird abgewürgt"
Der Investmentfonds KrautInvest spricht von einem „Frontalangriff auf das deutsche Cannabis-Ökosystem". Die geplanten Regelungen würden nicht nur Telemedizin-Plattformen treffen, sondern auch die Umsätze von Importeuren und Apotheken belasten. Business of Cannabis
Zwei mögliche Szenarien
Der weitere Verlauf hängt davon ab, wie der Bundesrat am 21. November entscheidet.
Szenario 1: Vollbremsung
Sollte der Bundesrat den Entwurf annehmen, könnte das Gesetz bereits im ersten Quartal 2026 in Kraft treten. Die telemedizinischen Plattformen müssten ihr Geschäftsmodell umstellen oder den deutschen Markt verlassen. Patienten müssten zu traditionellen Praxis-Besuchen zurückkehren. Die Importzahlen würden voraussichtlich sinken. Prohibition Partners
Szenario 2: Abschwächung oder Verzögerung
Sollten mehrere SPD-geführte Länder im Bundesrat gegen den Entwurf stimmen oder sich enthalten, könnte das Gesetz abgelehnt oder zumindest abgeschwächt werden. Eine Kompromisslösung könnte beispielsweise vorsehen, dass nur Erstverschreibungen per Telemedizin verboten werden, während Folgeverschreibungen weiterhin online möglich bleiben – und das Versandverbot gestrichen wird.
Internationaler Vergleich: Polen als Alternative
Polens liberales Modell könnte zum Referenzpunkt für deutsche Patienten werden. In Polen können Patienten Cannabis vollständig online verschrieben bekommen – ohne persönliche Konsultation. Mehrere polnische Anbieter liefern bereits nach Deutschland. Sollte das deutsche Gesetz in Kraft treten, könnten diese Plattformen signifikant wachsen. Prohibition Partners
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