Urlaub in Thailand, Knast in Deutschland? Warum der Cannabis-Import eine gefährliche Falle ist
Zu kompliziert? 💡 Hier geht es zum Artikel in einfacher Sprache. BMG-FAQ: Import/Export bleibt verboten.

Der Traumurlaub in Thailand endet für eine junge Britin am Münchner Flughafen in Handschellen. Ihr Vergehen: 20 Kilo Cannabis im Gepäck. Dieser Fall ist kein Einzelfall, sondern eine dringende Warnung an alle Reisenden: Auch wenn Cannabis in Deutschland und im Urlaubsland legal zu sein scheint – die Einfuhr ist und bleibt eine schwere Straftat.
Das Wichtigste in Kürze
- Import ist strikt verboten: Das neue Cannabisgesetz (KCanG) erlaubt Besitz und Anbau, aber ausdrücklich NICHT die Ein-, Aus- oder Durchfuhr von Cannabis.
- Harte Strafen: Die Einfuhr von Cannabis wird mit bis zu drei Jahren Haft bestraft, bei "nicht geringen Mengen" drohen sogar mindestens zwei Jahre. Eine "nicht geringe Menge" kann schon bei 7,5 Gramm reinem THC (ca. 75 Gramm Marihuana) erreicht sein.
- Thailand als Trugschluss: Die dortige, sehr liberale Cannabis-Kultur verleitet Touristen zu der falschen Annahme, die Mitnahme sei unproblematisch.
- Real-Life-Fall: Eine 24-jährige Britin wurde am Flughafen München mit 20 kg Cannabis aus Thailand erwischt und zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil sie erpresst wurde.
- Zoll kontrolliert scharf: Der deutsche Zoll warnt ausdrücklich vor der Einfuhr und führt gezielte Kontrollen bei Flügen aus Risikogebieten durch.
Fallbeispiel München: Vom Traumstrand vor den Richter
Für eine 24-jährige Britin wurde der Münchner Flughafen zur Endstation eines Albtraum-Trips. Bei einer Transitkontrolle auf ihrem Rückflug von Bangkok fanden Zollfahnder 20 Kilogramm Marihuana in ihrem Koffer. Vor Gericht gab sie an, von einem Zuhälter erpresst und zu der Tat gezwungen worden zu sein. Dieser Umstand rettete sie vor einer langen Haftstrafe, das Gericht verurteilte sie zu einer Bewährungsstrafe. Der Fall zeigt exemplarisch, wie kriminelle Netzwerke die scheinbare Sorglosigkeit an Orten wie Thailand ausnutzen und gezielt junge, unerfahrene Touristen als Drogenkuriere, sogenannte "Mules", rekrutieren. Oft geschieht dies über Social-Media-Kontakte oder gefälschte Jobangebote.
Rechtslage: Warum "Legal" nicht gleich "Legal" ist
Der Kern des Problems ist ein weit verbreiteter Rechtsirrtum. Das seit April 2024 geltende Konsumcannabisgesetz (KCanG) hat den Besitz von bis zu 25 Gramm (öffentlich) bzw. 50 Gramm (privat) und den Anbau von drei Pflanzen für Erwachsene entkriminalisiert. Doch das Gesetz macht eine entscheidende Ausnahme: Die Einfuhr nach Deutschland. Diese bleibt, wie der Zoll unmissverständlich klarstellt, strengstens verboten und wird weiterhin nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) und dem KCanG geahndet.
Für den Grenzübertritt ist es völlig irrelevant, ob das Cannabis im Herkunftsland legal erworben wurde. Sobald die deutsche Grenze passiert wird, gilt deutsches Recht – und das sieht für die Einfuhr von Betäubungsmitteln hohe Strafen vor. Der Strafrahmen reicht von einer Geldstrafe bis zu fünf Jahren Haft. Handelt es sich um eine "nicht geringe Menge" – was bei Urlaubssouvenirs schnell der Fall sein kann – wird die Tat als Verbrechen eingestuft und mit einer Freiheitsstrafe von nicht unter zwei Jahren bestraft.
"Zur Vermeidung von strafrechtlichen Konsequenzen warnt der Zoll ausdrücklich davor, im Ausland erworbenes Cannabis nach Deutschland einzuführen."
Thailand: Das Paradies der falschen Sicherheiten
Seit der weitreichenden Dekriminalisierung von Cannabis in Thailand ist das Land zu einem Hotspot für Cannabis-Touristen geworden. An jeder Ecke finden sich Shops, die Blüten, Edibles und Öle in allen Variationen anbieten. Diese offene und kommerzialisierte Kultur erzeugt eine gefährliche Illusion von Normalität und Sicherheit. Viele Reisende glauben fälschlicherweise, ein legal gekauftes Produkt dürfe man auch legal transportieren. Dieser Irrtum wird von Schmugglernetzwerken gezielt ausgenutzt, die Touristen als ahnungslose Kuriere missbrauchen. EVZ: Import nach DE verboten.
Sommer-Warnung: Hände weg vom Urlaubs-Gras!
Die Botschaft für die anstehende Reisesaison ist klar und unmissverständlich: Genießt die Freiheiten im Urlaubsland, aber lasst die Finger davon, Cannabisprodukte im Koffer, Rucksack oder in der Hosentasche mit über die Grenze zu nehmen. Das gilt für Blüten, Haschisch, Edibles und sogar für Cannabissamen, deren Einfuhr ebenfalls verboten ist. Die Konsequenzen können verheerend sein und den Traumurlaub in einem jahrelangen Albtraum aus Gerichtsverfahren und Haftstrafen verwandeln.
Teilt diese Warnung, damit niemand aus Unwissenheit in die Falle tappt. Denn Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
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