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Politik & Recht

Raus aus der Schmuddelecke: Was die Streichung aus dem BtMG für Cannabis wirklich bedeutet

Seit dem 1. April 2024 ist Cannabis in Deutschland offiziell kein Betäubungsmittel mehr. Das klingt nach Formalie, ist aber eine juristische Zäsur – mit Folgen für Konsument*innen, Patient*innen, Behörden und Gerichte.

Karikatur: Karl Lauterbach (SPD) im Impf-Jogger mit Cannabisblatt vs. CDU-Politiker mit Verbotsschild, Bierkrug-Zettel am Boden  Cannabis-Duell

Kontext: Vom BtMG ins Cannabisgesetz

Über Jahrzehnte war Cannabis in den Anlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) gelistet – mit allen strafrechtlichen Konsequenzen. Mit dem Inkrafttreten des Cannabisgesetzes (CanG) wurde die Pflanze aus dem BtMG gestrichen und in neue Spezialgesetze überführt: das Konsumcannabisgesetz (KCanG) und das Medizinal‑Cannabisgesetz (MedCanG). (Library of Congress)

Die wichtigsten Konsequenzen im Überblick

  • Entkriminalisierung: Bis zu 25 g im öffentlichen Raum, 50 g zu Hause und drei Pflanzen im Eigenanbau sind erlaubt. (BMG‑FAQ)
  • Medizin leichter zugänglich: Medizinalcannabis wird seit 1. April 2024 auf dem E‑Rezept verordnet; das BtM‑Rezept ist entfallen. (Kassenärztliche Vereinigung)
  • Forschung entlastet: Wegfall vieler BtMG‑Auflagen erleichtert Studien mit Cannabis. (BfArM)
  • Clubs & Weitergabe: Ab Juli 2024 dürfen Anbauvereinigungen unter Auflagen bis 25 g/Tag und 50 g/Monat an Mitglieder abgeben (für 18–21‑Jährige max. 30 g/Monat, ≤10 % THC). (Bundestag)

Politische Narrative: „Trendwende“ vs. „verantwortungslos“

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sprach anlässlich des Bundestagsbeschlusses von einer „Trendwende in der Drogenpolitik“ und davon, Cannabis „aus der Tabuzone“ zu holen. (BMG) Die Opposition hält dagegen: CDU‑Gesundheitspolitiker Tino Sorge sprach von einer „gefährlichen und verantwortungslosen“ Politik, die „Kinder und Jugendliche gefährde“. (CDU/CSU‑Fraktion)

Was sich konkret ändert – und wo Grauzonen bleiben

Rechtsverstöße bei Mengen oberhalb der Grenzen oder bei illegaler Weitergabe bleiben strafbar – nun nach KCanG. (Bundestag) Behörden und Gerichte ringen derweil mit Detailfragen; Polizeigewerkschaften mahnen weiterhin hohen Vollzugsaufwand an. (GdP‑Stellungnahme)

„Wir verfolgen zwei Ziele: den Schwarzmarkt zu bekämpfen und Kinder und Jugendliche besser zu schützen.“
— Karl Lauterbach, Rede zum Cannabisgesetz, 23.02.2024

Fazit

Die Streichung aus dem BtMG beendet die Kriminalisierung vieler Konsument*innen und erleichtert Medizin und Forschung. Sie ist jedoch kein Freifahrtschein: Der neue Rechtsrahmen bleibt komplex, und die politische Auseinandersetzung geht weiter.