Kurz & Klar: Das Wichtigste für Eilige
Was ist passiert? Bayern und mehrere Kommunen haben Mitte Dezember 2025 ihre Cannabis-Verbotszonen ausgeweitet – gezielt vor dem Jahreswechsel. Im Ergebnis wird öffentlicher Konsum zwar nicht bundesweit „verboten“, aber in vielen Hotspots so riskant, dass er faktisch verdrängt wird. (GVBl Bayern)
Warum ist Nürnberg der härteste Fall? Nürnberg untersagt am Hauptbahnhof nicht nur den Konsum, sondern auch das Mitführen, wenn eine „unmittelbare Konsumabsicht“ vermutet wird. Das gilt ab 17.12.2025 im Bahnhofsbereich und Umfeld – und schafft einen großen Ermessensspielraum bei Kontrollen. (Stadt Nürnberg)
Und München? München zeigt ein Zonen-Paradox: Nach einem Urteil darf im Nordteil des Englischen Gartens konsumiert werden, während im stark besuchten Südteil ein Verbot bleibt. Für Silvester wird damit aus „wo darf ich?“ schnell „wo riskiere ich Ärger?“. (LTO)
Was hat das Land Bayern zusätzlich geändert? Über Änderungen am Gesundheitsschutzgesetz gelten zusätzliche Verbote – etwa in der Außengastronomie und auf Volksfestgeländen. Verstöße können in Bayern schnell teuer werden. (BayMBl (Bußgeldkatalog))
Warum wird 2026 juristisch? Viele Regel-Konstruktionen (etwa Mitführverbote, große Zonen, Abgrenzungen) stoßen an Fragen der Zuständigkeit und Verhältnismäßigkeit. Genau das dürfte 2026 vor Gerichten ausgetragen werden. (Verfassungsblog)
Was heißt das für Silvester? In Menschenmengen ist legaler Konsum praktisch schwer planbar – schon wegen Jugendschutz/Abstandsregeln (§ 5 KCanG) und wegen lokal abweichender Zonen. Am Ende bleibt: privat ist sicherer, öffentlich ist die Risikozone. (KCanG §5)
Beispiel Augsburg: Auch Augsburg veröffentlichte für Silvester zusätzliche Regeln und Hinweise fürs Stadtgebiet (u.a. für die Innenstadt). (Stadt Augsburg)