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International

„Gute Politik“: Trump-Weißes Haus sendet stärkstes Signal zur US-Cannabis-Reform

Symbolbild: Das Weiße Haus in Washington, aus dem eine grüne Sprechblase mit einem 'Daumen hoch'-Symbol aufsteigt.
Ein offenes Statement aus dem Zentrum der Macht – und Rückenwind für Rescheduling.

In einem am 16./17. Oktober 2025 aufgegriffenen Kommentar bezeichnete ein hochrangiger Beamter des Trump-Weißen Hauses die Cannabis-Reform als „good politics“. Zugleich wird betont: Der Rescheduling-Prozess wurde unter Präsident Biden gestartet – Präsident Trump prüft nun die Umsetzung. Das ist bislang das deutlichste Signal dieser Amtszeit.[1]

Die Kernpunkte im Überblick

  • Klares politisches Signal: Ein White-House-Offizieller nennt Cannabis-Reform „gute Politik“ – Trump erwägt Rescheduling (Schedule I → III).[1]
  • Timeline: Biden beauftragte 2022 die Neubewertung; HHS empfahl 08/2023 Schedule III; DOJ leitete 05/2024 das formelle Verfahren (NPRM) ein – die finale DEA-Entscheidung steht noch aus.[2][3][4]
  • Was Schedule III bringt (keine Volllegalisierung): Forschung leichter, steuerliche Entlastung durch Wegfall von 280E für reine Cannabis-Unternehmen wahrscheinlicher; Banking verbessert sich tendenziell, bleibt aber kein Selbstläufer.[5]
  • Völkerrechtliche Einordnung: Laut OLC kann die DEA die UN-Pflichten auch mit Schedule III erfüllen – ggf. mit Zusatzauflagen.[6]

Wo steht der Prozess aktuell?

Der US-Justizminister schlug am 16. Mai 2024 offiziell vor, Cannabis neu einzustufen. Die Begründung wurde im Federal Register (dem offiziellen Amtsblatt) veröffentlicht, und Bürger konnten Stellungnahmen einreichen. Das Verfahren läuft noch – bis zum Redaktionsschluss hat die DEA ihre finale Entscheidung noch nicht bekannt gegeben.[2][3][4]

Was würde Schedule III konkret ändern?

  • Forschung: Wissenschaftler bekommen leichter Zugang zu Cannabis für Studien. Weniger Bürokratie und Genehmigungen nötig.[3]
  • Steuern: Aktuell können Cannabis-Firmen wegen der „280E"-Regel kaum Betriebskosten (z.B. Miete, Gehälter) von der Steuer absetzen. Mit Schedule III würde diese Einschränkung wegfallen – ein riesiger Vorteil für die Branche.[5]
  • Bankgeschäfte: Banken würden eher bereit sein, mit Cannabis-Unternehmen zu arbeiten. Allerdings bleiben rechtliche Unsicherheiten bestehen, solange Cannabis bundesweit nicht komplett legal ist.[5]
Eine Dominokette, bei der ein Stein mit der US-Flagge einen Stein mit UN-Logo anstößt, der wiederum einen Stein mit EU-Flagge umwirft.
US-Recht als globaler Taktgeber: Ein Schritt in Washington hätte Signalwirkung – auch Richtung EU.
Klarstellung Biden → Trump: Den Prozess hat Präsident Biden gestartet (Gesundheitsministerium prüfte, Justizministerium leitete Verfahren ein). Unter Präsident Trump prüft das Weiße Haus nun, ob die Reform umgesetzt wird – die finale DEA-Entscheidung steht (Stand 20.10.2025) noch aus.[1][2][3][4]

Was sind die Chancen und Risiken?

  • Chancen: Mehr und bessere Forschung zu Cannabis, Cannabis-Firmen sparen massiv Steuern, professionellere Geschäftsstrukturen entstehen, andere Länder könnten nachziehen.[5]
  • Risiken: Die Umsetzung könnte sich noch lange hinziehen; Banken arbeiten weiterhin nur zögerlich mit Cannabis-Unternehmen zusammen; internationale Angleichung der Gesetze braucht Zeit.[6]
Dennis

Meinung von BesserGrowen

Dies ist ein Kommentar, nicht Teil der Nachricht

Die Aussage „gute Politik" zeigt: Cannabis-Reform ist kein Randthema mehr, sondern politisch klug. Jetzt kommt es darauf an, ob die Reform wirklich umgesetzt wird – oder ob es bei schönen Worten bleibt. Wird sie ernst genommen, profitieren Forschung, Unternehmen und Patienten konkret davon.

Quellen (geprüft, Stand 20.10.2025)

  1. Marijuana Moment (16.10.2025): White House official – „good politics“
  2. US-Justizministerium (16.05.2024): DOJ leitet Rescheduling-NPRM ein
  3. AP News (16.05.2024): Historischer Schritt – DOJ bewegt sich
  4. Ohio State DEPC (laufend aktualisiert): Überblick & Timeline 2023–2025
  5. Buchanan Ingersoll (07.10.2025): Implikationen Schedule III & 280E
  6. DOJ/OLC (2024): Vereinbarkeit mit UN-Verträgen bei Schedule III

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