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Politik & International

Tschechien entkriminalisiert Cannabis ab 2026: Was erlaubt ist – und was nicht

Karikatur: Prager Burg im Hintergrund, ein Polizist zeigt auf ein Schild 'ab 2026 OK', während eine Person drei Hanfpflanzen gießt; daneben ein Pilz mit 'medizinisch'‑Schild.

Es ist offiziell: Präsident Petr Pavel hat die Reform unterschrieben. Ab dem 1. Januar 2026 sind Besitz und Eigenanbau von Cannabis in Tschechien entkriminalisiert – und Psilocybin wird für medizinische Zwecke erlaubt. (Marijuana Moment; Radio Prague)

Das Wichtigste in Kürze

  • Grenzwerte: Bis zu 3 Pflanzen, 100 g zu Hause, 25 g unterwegs; 4–5 Pflanzen Ordnungswidrigkeit. (Forbes)
  • Kein Kommerz: Keine Shops, keine Clubs – nur Eigenbedarf. (Radio Prague)
  • Psilocybin medizinisch: Therapieeinsatz geregelt. (Amendment)
  • Startdatum: 01.01.2026. (Marijuana Moment)

Wie kam es dazu?

Die Geschichte beginnt bereits vor Jahren: Tschechien diskutiert Cannabis-Liberalisierung schon länger als die meisten EU-Nachbarn. Der entscheidende Impuls für 2026 stammt aber aus einer umfassenden Strafrechtsreform, die weit über Cannabis hinausgeht. Diese große Reform passierte im Mai 2025 das Parlament mit überwältigender 142-zu-16-Mehrheit – ein klares Signal, dass die Entkriminalisierung nicht nur ein Nischenwunsch ist, sondern breiten politischen Rückhalt hat. (Business of Cannabis)

Im Juli 2025 folgte dann die finale Unterschrift von Präsident Petr Pavel – und damit der Weg frei für den 1. Januar 2026 als Starttag. Was besonders bemerkenswert ist: Die Reform wurde nicht isoliert durchgepeitscht, sondern als Teil eines durchdachten Gesamtpakets zur Modernisierung des Strafrechts. (Forbes)

Was ändert sich konkret?

Die neuen Regeln sind klar umrissen und sollen Rechtssicherheit schaffen: Erwachsene ab 21 Jahren dürfen zu Hause bis zu 100 Gramm getrocknete Cannabisblüten lagern. Unterwegs sind 25 Gramm erlaubt – eine Menge, die weit über den typischen Eigenverbrauch hinausgeht und somit auch gelegentliche Weitergabe im Freundeskreis abdeckt.

Beim Anbau wird eine klare Drei-Stufen-Logik eingeführt: Bis zu drei Pflanzen sind völlig legal. Wer vier oder fünf Pflanzen züchtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit (Bußgeld, kein Strafverfahren). Erst ab sechs Pflanzen greift wieder das volle Strafrecht – ein intelligenter Ansatz, der Hobbygärtner schützt, aber kommerzielle Strukturen verhindert. (Radio Prague)

Psilocybin: Der stille Meilenstein

Während die Cannabis-Entkriminalisierung die Schlagzeilen dominiert, versteckt sich in derselben Reform ein mindestens ebenso revolutionärer Schritt: Psilocybin wird für medizinische Anwendungen freigegeben. Das macht Tschechien zu einem der ersten EU-Länder, die psychedelische Therapie regulativ erfassen – ein Zeichen für evidenzbasierte Drogenpolitik statt pauschaler Verteufelung.

Für Patienten mit Depressionen, PTSD oder anderen behandlungsresistenten Erkrankungen könnte das neue Perspektiven eröffnen. Der Rahmen orientiert sich am bewährten System für medizinisches Cannabis, das in Tschechien bereits seit 2013 etabliert ist. (Amendment)

Was die Reform nicht ist – und warum das wichtig bleibt

Entscheidend ist das Verständnis: Tschechien legalisiert Cannabis nicht vollständig. Es entkriminalisiert den Eigenverbrauch und Eigenanbau – mehr nicht. Shops, Coffeeshops, Cannabis Social Clubs oder lizenzierte Abgabestellen sind explizit nicht Teil dieser Reform. Das bedeutet: Wer nicht selbst anbaut, bleibt weiterhin auf inoffizielle Bezugsquellen angewiesen.

Diese Beschränkung ist durchaus umstritten. Ex-Drogenkoordinator Jindřich Vobořil und andere Aktivisten argumentieren, dass nur ein vollständig regulierter Markt den Schwarzmarkt nachhaltig schwächen und gleichzeitig Qualitätsstandards sowie Jugendschutz gewährleisten kann. Die Debatte um diesen nächsten Schritt läuft bereits – aber das ist Politik für die Zeit nach 2026. (Business of Cannabis)

Einordnung im EU‑Kontext

Mit Malta, Luxemburg und Deutschland setzt Tschechien den Kurs „Eigenanbau ja, Verkauf nein“ fort. Ob später regulierte Abgabe folgt, bleibt offen. (Business of Cannabis)

Checkliste für Reisende & Expats (ab 2026)

  • Nur Eigenbedarf: Verkauf bleibt verboten.
  • Alter: ab 21 Jahren.
  • Maximal 3 Pflanzen pro Person, 100 g zu Hause, 25 g unterwegs.
  • 4–5 Pflanzen = Ordnungswidrigkeit, darüber strafbar.