Söders Kreuzzug: Bayerns "Kiff-Verbot" auf Volksfesten & in Biergärten
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München – Während Deutschland seit 2024 die Teil-Legalisierung von Cannabis umsetzt, schlägt Bayern einen harten Gegenkurs ein. Angeführt von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat der Freistaat ein De-facto-Konsumverbot für viele Bereiche des öffentlichen Lebens erlassen. Besonders im Fokus: Volksfeste wie das Oktoberfest, Biergärten und öffentliche Parks. Kritiker sprechen von "Symbolpolitik", die Landesregierung von notwendigem Kinder- und Jugendschutz. Was steckt wirklich dahinter?
🔥 Das Wichtigste in Kürze
- Bayern verbietet Konsum: Das Kiffen ist auf allen Volksfesten, in Biergärten, auf dem Außengelände von Gaststätten und in öffentlichen Schwimmbädern verboten. (GVBl Bayern)
- Strenge Regeln für Parks: Der Konsum in Englischen Gärten oder Hofgärten ist ebenfalls untersagt. (Pressemitteilung Staatskanzlei)
- Rechtliche Grundlage: Bayern nutzt eine Klausel im Bundesgesetz (CanG), die den Ländern eigene, strengere Regeln für bestimmte öffentliche Bereiche erlaubt. (LTO)
- Hohe Strafen: Bei Verstößen droht ein Regelbußgeld von 1.000 Euro. (StMGP Bayern)
🎯 Der bayerische Sonderweg im Detail
Das Bundes-Cannabisgesetz (CanG) verbietet den Konsum bereits in unmittelbarer Nähe von Kindern und Jugendlichen, also vor Schulen, Kitas und auf Spielplätzen. Bayern geht jedoch weit darüber hinaus. Die bayerische Verordnung, die kurz nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes beschlossen wurde, zielt auf die Ikonen bayerischer Lebenskultur.
📊 Hier gilt das bayerische "Kiff-Verbot"
- Auf dem gesamten Gelände von Volksfesten (z. B. Oktoberfest, Gäubodenvolksfest).
- In Biergärten und auf allen Außengeländen von Gaststätten.
- In allen öffentlichen Freibädern.
- In staatlich verwalteten Parks wie dem Englischen Garten in München.
- In Bereichen von Universitäten und Hochschulen.
Die Staatsregierung begründet dies mit dem Schutz von Familien und Kindern, die sich an diesen Orten aufhalten. (Pressemitteilung Staatskanzlei)
⚖️ Der juristische Kniff: Wie Bayern das Bundesgesetz aushebelt
Wie kann ein Bundesland ein Bundesgesetz so stark einschränken? Die Antwort liegt im Föderalismus und einer sogenannten "Öffnungsklausel" im Cannabisgesetz. § 5 Abs. 2 CanG erlaubt es den Landesregierungen, per Rechtsverordnung den Konsum in weiteren, bestimmten öffentlichen Bereichen zu verbieten. (LTO)
Bayern hat diese Klausel maximal ausgereizt. Während der Bund eine Balance zwischen Freiheit für Erwachsene und Schutz für Minderjährige suchte, legt Bayern den Fokus fast ausschließlich auf das Verbot und die Kontrolle.
🗣️ Söders Motivation: Law & Order statt Liberalisierung
Markus Söder hat nie einen Hehl aus seiner strikten Ablehnung der Cannabis-Legalisierung gemacht. Sein Vorgehen ist daher auch politisch motiviert. Er positioniert sich und die CSU als Verfechter von Recht und Ordnung und als Schutzmacht der traditionellen bayerischen Kultur, in der die Maß Bier, aber nicht der Joint, ihren Platz hat.
Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) argumentierte, Bayern wolle "keine Kiffer-Hochburg" werden. Das Ziel sei, "Klarheit und Rechtssicherheit" zu schaffen, wo das Bundesgesetz "Unklarheiten" lasse. (StMGP Bayern)
💰 Was droht bei einem Verstoß?
Wer gegen das bayerische Konsumverbot verstößt, muss tief in die Tasche greifen. Die Behörden haben ein Regelbußgeld von 1.000 Euro festgesetzt. Dies gilt als scharfe Abschreckungsmaßnahme und liegt weit über den Bußgeldern für viele andere Ordnungswidrigkeiten.
📢 Kritik und Widerspruch: "Reine Symbolpolitik"
Die Opposition im bayerischen Landtag und Cannabis-Verbände kritisieren das Vorgehen scharf. Sie werfen der Staatsregierung vor, einen "Flickenteppich" an Regeln zu schaffen, der für Bürger und Polizei kaum noch zu überblicken ist. Der Deutsche Hanfverband bezeichnete die Regeln als "absurd" und "lebensfremd".
Rechtsexperten debattieren zudem, ob die bayerische Verordnung in ihrer Härte verhältnismäßig ist oder ob sie den liberalen Geist des Bundesgesetzes untergräbt. Erste Klagen gegen die Verordnung sind bereits angekündigt.
💭 Fazit: Ein Kulturkampf um Rausch und Tradition
Bayerns Sonderweg ist mehr als nur eine rechtliche Verordnung – es ist ein politisches Statement. Während der Bund einen Paradigmenwechsel in der Drogenpolitik einleitet, stemmt sich Bayern mit aller Macht dagegen. Das Resultat ist Rechtsunsicherheit für Konsumenten und ein klarer Kulturkampf, der vor Gericht und bei der nächsten Wahl entschieden werden könnte. Eines ist sicher: Auf dem Oktoberfest 2025 wird der Geruch von Malz und Hopfen dominieren – nicht der von Cannabis.
Hinweis: Stand: 19. September 2025. Quellen sind im Text verlinkt.